Sehr geehrter Fragesteller,
1.
grundsätzlich ist eBay berechtigt, weitere Accounts zu deaktivieren, wenn Ihr Haupt-Account gesperrt ist.
Zudem ist eBay nach aktueller Rechtsprechung auch nicht verpflichtet, Sie in Zukunft zwingend also völlig bedingungslos wieder zum Handel zuzulassen.
2.
Allerdings haben Gerichte in der Vergangenheit immer wieder auch eBay verurteilt, Accounts zu aktivieren, wenn eBay sich selbst nicht an seine eigenen Regeln zur Sperrung gehalten hat.
Auch bei Ihnen könnte es sehr gut möglich sein, dass gar nicht die eigenen eBay-Regeln zur Sperrung Ihres Accounts beachtet worden sind.
3.
Ich schlage daher als ersten Schritt vor, dass ich mir alle Ihre E-Mails von eBay wegen der Sperrung damals genauer ansehe. Sie können diese ja an mich weiterleiten.
Dann würde ich eBay einen Brief schreiben und für Sie noch einmal als Rechtsanwalt darum bitten, Ihren Account wieder freizuschalten. Wenn das nicht helfen sollte, kann ich gerne prüfen, ob eine Klage erfolgversprechend ist.
Selbst wenn Sie keine E-Mails mehr von eBay zur Sperrung haben, kann ich eBay natürlich dennoch als Rechtsanwalt für Sie anschreiben und um Freischaltung bitten.
Bitte rufen Sie mich doch einfach unter 030 959 99 353 an oder melden Sie sich direkt bei mir per E-Mail. Meine E-Mail-Adresse finden Sie hier in meinem Profil bei meinen Kontaktdaten.
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören und werde sehr gern für Sie tätig.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Mai, Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 29.04.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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