Sehr geehrte Fragestellerin,
Betrug wird mit wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; § 263 StGB
.
Allerdings haben Sie sich nach Ihrer Schilderung nicht des Betruges strafbar gemacht, da Sie die Münze an die bei Ebay hinterlegte Adresse versandt haben und damit Ihren Pflichten als Verkäufer nachgekommen sind.
Sollte der Käufer Anzeige erstatten werden Sie zunächst einen Anhörungsbogen erhalten auf dem Sie zu den Vorwürfen Stellung nehmen können. Dabei sollten Sie schildern, das Sie die Ware an die bei Ebay hinterlegte Adresse versandt haben und dies auch durch die Sendungsnummer belegen können.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de
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Diese Antwort ist vom 31.03.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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