Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Nach § 6 Ziff. 2 ebay-AGB sind Mitglieder verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die von Mitgliedern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.
Vor diesem Hintergrund sollten Sie den Begriff "Abzocke" nicht verwenden und aus der Bewertung umgehend löschen.
Die Bewertung können Sie dann aber insgesamt bestehen lassen.
Ihre Verärgerung über die überhöhten Versandkosten sind jedenfalls nachvollziehbar, so dass Sie grundsätzlich von Ihrem Recht, nach der Durchführung einer Transaktion bei eBay eine Bewertung abzugeben, Gebrauch gemacht haben.
Wenn der Verkäufer juristisch gegen Sie vorzugehen gedenkt, brauchen Sie ein Unterliegen in der Sache nicht zu befürchten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.