Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung Ihres Vortrages und Ihres Einsatzes wie folgt.
Grundsätzlich müsste man Ihnen beweisen, dass Sie von Anfang an nicht Willens waren, die Geräte tatsächlich zu versenden, um einen Betrug anzunehmen. Sollten Sie die Geschichte mit dem Rucksack also zeugenschaftlich belegen können, sähe die Angelegenheit recht gut für Sie aus.
Weiter wirkt sich sicher positiv aus, dass Sie den Geschädigten die Rückzahlung der Beträge, (ich hoffe) zeitnah angeboten haben. Die Ratenzahlung sollten Sie also kurzfristig aufnehmen.
Normalerweise wäre zu empfehlen, vor der Akteneinsichtnahme durch einen Rechtsanwalt keine Einlassungen bei der Polizei zu tätigen. Da ich jedoch vermute, dass ein Rechtsanwalt jenseits Ihrer finanziellen Möglichkeiten liegt, sollten Sie, wenn Sie denn aussagen wollen, möglichst unter Beibringung von Belegen die angekündigte Rückzahlungsabsicht darlegen, sowie ggf. einen Überweisungsbeleg der ersten Rate vorlegen. Ebenso sollten Sie sodann Zeugen benennen (wenn vorhanden), die den Rucksackverlust bestätigen können. Unter Umständen kann aufgrund des geringen Schadens und Ihrer Bereitwilligkeit der Schadenswiedergutmachung, eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße in Betracht kommen.
Im Falle einer Verurteilung kann, aufgrund der Vorbelastung, zwar eine kurze Freiheitsstrafe drohen. Diese würde aber wohl hzur Bewährung ausgesetzt werden. Ich vermute eher eine erneute Geldstrafe.
Ich hoffe Sie mit meiner Antwort ein wenig beruhigen zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 11.07.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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