Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sollte der Verkäufer die Maschine tatsächlich versendet haben, so muss er einen Nachweis darüber erbringen. Da die Maschine relativ groß und wohl schwer ist wird er sie als versicherten Paket versendet haben, weshalb er auch im Besitz einer Paketnummer sein müsste was dessen Verfolgung ermöglicht. Sollte es sich daher lediglich um einen versandunwoilligen Verkäufer handeln, stehen die Chancen das Geld zurück zu erhalten relativ gut. Sollte es sich allerdings um eine Betrugsmasche handeln, ist die Wahrscheinlichkeit die Maschine oder das Geld zu erhalten relativ gering.
Sie haben zunächst richtig gehandelt indem Sie dem Verkäufer eine Frist für die Erfüllung seiner Kaufvertragspflichten gesetzt haben. Nach fruchtlosen Verstreichen der Frist können Sie einen Anwalt aufsuchen, wobei Sie dann gegen den Verkäufer den Ersatz der Rechtsverfolgungkosten fordern können.
Falls es sich um eine Betrugsmasche handeln sollte, sollten Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung setzten und versuchen den überwiesenen Betrag zu stornieren. Die Fristen für eine solche Möglichkeit sind bei den Banken unterschiedlich.
Nach dem verstreichen der Frist steht es Ihnen ebenfalls offen bei der Polizei eine Strafanzeige wegen Betrugs zu erstatten.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen