Ebay-Artikel lt. Käufer angeblich defekt, Möglichkeit d. Prüfung bei Abholung bestand
11.06.2005 21:42
| Preis:
***,00 € |
Hallo,
habe am 07.04.05 über ebay folgenden Artikel versteigert:
"Sie bieten hier auf ein gebrauchtes, aber voll funktionstüchtiges 2-Wege Lautsprechersystem von Alpine.
Modell: /////ALPINE SPR-176A
Größe: 6-1/2 Zoll (16,5 cm)
RMS Leistung 50 Watt (Spitze 200 Watt)
Lieferung erfolgt komplett und in Originalverpackung !
Privatverkauf, deshalb keine Garantie und keine Rückgabe!"
Der Artikel wurde vom Käufer persönlich abgeholt, d. h. er hatte die Möglichkeit den Artikel einer Sicht- und Funktionsprüfung (da er mit seinem PKW gekommen war) zu unterziehen. Diese Möglichkeit hat er jedoch nicht wahrgenommen. Der Käufer behauptet nun, dass ein Lautsprecher defekt sei. Die Lautsprecher waren in mein Fahrzeug eingebaut und haben einwandfrei funktioniert. Das habe ich auch dem Käufer geschrieben, außerdem, woher ich wissen soll, ob er nicht beim Einbau den Lautsprecher beschädigt hat bzw. ob er nicht ein defektes paar derselben Lautsprecher hat und diese anstelle der von mir gekauften reklamieren will.
Seitdem erhalte ich im 2-3 wöchigen Abstand emails:
" Hallo
ich habe eben die Lautsprecher getestet. Was musste ich feststellen? Ein Tieftöner ist defekt. Nach einigen Blicken habe ich gesehen, dass an dem Tieftöner bereits manipuliert wurde. Was nun? Gemäss der Beschreibung sind die Lautsprecher mängelfrei. "
" Bei dem Test aller Lautsprecher mit einem Autoradio stellte ich fest, das ein Tieftöner keinen Ton von sich gibt. Der Tausch von den Kanälen ergab keine Änderung. Bei einem vorsichtigen Antippen der Schallmembrane fehlte der typische Klang, welcher von einer Membrane zu erwarten ist. Ein leichtes Antippen auf die Membrane des zweiten Tieftöners ergab den gewohnten Klang. Bei einer genauen Betrachtung konnte ich feststellen, dass an dem Korb des Tieftöners Spuren zu finden sind. Diese sind nicht durch den Ein bzw. Ausbau hervorgerufen. Es lag der Verdacht nah, dass der Magnet nicht richtig fixiert ist und die Spule einklemmt. Bei dem Versuch, ob der Magnet fest mit dem Korb verbunden ist, konnte mit leichter Handkraft der Magnet gedreht werden. Die Klebenaht war gelöst. Es ist die Ursache, warum der Lautsprecher keinen Ton von sich gegeben hat. Da ist Lautsprecher nicht vor Ort auf die Funktion geprüft werden konnten, ist der Mangel keine Garantie oder Gewährleistung. Es handelt sich um ein defekten Lautsprecher und entspricht nicht dem getätigten Kauf gemäss der Beschreibung. Die Lautsprecher wurden in der Originalverpackung transportiert. Damit steht fest, dass bei der Übergabe die Lautsprecher bereits defekt waren "
" Deiner Antwort entnehme ich, dass ich an den Lautsprechern gebastelt habe. Der Beschreibung ist zu entnehmen, dass ich keine Bastelein vorgenommen habe. Die Lautsprecher habe ich zusammen mit einem Kollegen ausgepackt und getestet. Dabei wurde der defekte Lautsprecher eindeutig lokalisiert. Eingebaut wurden die Lautsprecher nicht, ebenfalls habe ich kein zweites Paar.
All die von dir angesprochenen Möglichkeiten können ausgeschlossen werden und entsprechen nicht der Wahrheit.
Die Lautsprecher wurde mit dem genannten Kollegen ausgepackt und getestet, welcher bestätigen kann, dass die Lautsprecher bereits kaputt waren.
Bei der letzen Mail habe ich dich gebeten, mir den Kaufbeleg zusenden? Hast du diesen noch? Es kann auch die Möglichkeit bestehen, dass ein mangelhafter Kleber die Ursache ist. "
" Ich habe lange Zeit nichts von dir gehört. Ich werde in der nächsten Woche ein Gutachten über die Lautsprecher anfertigen lassen. Wenn sich heraus stellen sollte, dass der Lautsprecher bereits bei der Übergabe defekt war, so denke ich, liegt der Fall klar.
Ich würde mich freuen, wenn wir zu einer gütlichen Einigung kämen und den Sachverhalt nicht weiter leiten müssen. "
" Ihrer Mail ist zu entnehmen, dass die Angelegenheit für Sie erledigt ist. Ich werde die Lautsprecher durch ein Gutachten prüfen lassen. Wenn sich herausstellt, dass die Lautsprecher defekt sind, so werde ich weitere Schritte gegen Sie prüfen. Da durch einen Unabhängigen bestätigte werden kann, dass bereits beim ersten Auspacken die Lautsprecher nicht funktionierten, so steht einer weiteren Auseinandersetzung mit anderen Mitteln nichts im Wege. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Garantie sondern um vorsätzlichen Betrug. Diese wird von der Gerichtsbarkeit in Deutschland recht hart geahndet.
Ich biete Ihnen noch einmal an, die Lautsprecher zurückzunehmen, um einem Rechtsstreit zu vermeiden. Bitte teilen Sie mir umgehend Ihre gewünschte Vorgehensweise mit. "
Wer ist nun im Recht? Muss ich die Lautsprecher zurücknehmen bzw. wie soll ich mich nun weiter verhalten?
Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.