Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gemäß der eBay-Bedingungen kann ein Angebot nur in bestimmten Fällen vorzeitig beendet werden. Zulässige Gründe sind:
- der Verkäufer hat sich beim Eingeben des Angebots geirrt,
- es ist dem Verkäufer unverschuldet unmöglich, den Artikel an den Käufer zu übereignen, etwas weil dieser zerstört oder beschädigt wurde.
Ausdrücklich kein Grund zur vorzeitigen Beendigung der Auktion ist ein anderweitiger Verkauf oder das Behalten wollen des Artikels.
Nach Rechtsprechung des BGH hat der Verkäufer die unverschuldete Beschädigung des Fahrzeuges zu beweisen.
Lag keine berechtigte Beendigung der Auktion vor, so kam ein rechtsgültiger Kaufvertrag mit Ihnen als Höchstbietende zustande.
Sie haben daher grundsätzlich einen Erfüllungsanspruch gegen den Verkäufer. Sollte der Verkäufer die Erfüllung des Kaufvertrages verweigern oder unmöglich sein, da das Fahrzeug anderweitig verkauft wurde, wandelt sich der Erfüllungsanspruch in einen Schadensersatzanspruch. Dies wäre etwa der Differenzbetrag für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug oder der entgangene Gewinn bei einem geplanten Weiterverkauf durch Sie.
Sie sollten den Verkäufer schriftlich (Einschreiben) zur Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges auffordern. Setzen Sie hierfür eine angemessene Frist (max. 2 Wochen). Anschließend können Sie entweder auf Erfüllung - also auf Herausgabe und Übereignung - klagen oder Schadensersatz fordern. Die dabei entstehenden Anwaltskosten hat ebenfalls der Verkäufer zu tragen, da er sich mit seiner Leistung in Verzug befindet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Grasel
Rechtsanwalt