Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 29.04.2004 haben Sie die Möglichkeit, den Führerschein in einem anderen EU-Land zu erwerben.
Unter gewissen Voraussetzungen könnten Sie mit diesem Führerschein auch in Deutschland fahren.
Die Nutzung einer EU-Fahrerlaubnis während der Sperrfrist stellt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit einen Straftatbestand dar. Dies kommt bei Ihnen nicht in Betracht, da die Sperrfrist nach Ihren Angaben abgelaufen ist.
Mit einer Rücknahme des Führerscheins müssen Sie dann rechnen, wenn gegen das Wohnsitzprinzip verstoßen wurde. Danch müssten Sie als Antragsteller für eine Fahrerlaubnis in einem EU-Land mindestens 185 Tage in Spanien gemeldet sein und dort auch Ihren Hauptwohnsitz haben, bevor Sie in Spanien eine Fahrerlaubnis erhalten können.
Bei einem Verstoß gegen dieses Prinzip leitet die zuständige deutsche Fahrerlaubnisbehörde den Fall an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weiter, das die ausstellende Behörde in Spanien um Rücknahme des Führerscheins ersuchen wird.
Da Sie eine MPU ablegen müssen, würde diese auch in Deutschland wieder angeordnet werden, sobald bekannt wird, dass Ihnen ein EU-Führerschein erteilt worden ist. Die Fahrerlaubnisbehörde gibt diesen Fall dann wieder an das KBA ab, das bei der spanischen Behörde nachfragen würde, ob Sie den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis in Deutschland wahrheitsgemäß angegeben haben und ob eine MPU stattgefunden hat.
Sollte das nicht der Fall sein, so würde die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen die Fahrerlaubnis wieder mit der Folge entziehen, dass auch in Deutschland kein Kraftfahrzeug mehr im Straßenverkehr geführt werden darf.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen ausreichend beantwortet habe und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -