Sehr geehrte Fragestellerin,
auf Ihre Frage darf ich Ihnen antworten, dass alles verfallen ist. Wenn alle Beteiligten die Abwicklung 12 Jahre lang in einer bestimmten Form gestaltet haben, ohne dass einer irgendwann eine Änderung oder Nachzahlung gefordert hat, würde man dies als stillschweigende Einigung über die entsprechende Vereinbarung bewerten. Nachforderungen sind dann nicht möglich.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
23.06.2019
|
16:29
Antwort
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