Sehr geehrter Fragesteller,
bei Urteilen und Strafbefehlen gibt es eine Rechtsmittelfrist. Danach werden die Entscheidungen rechtskräftig, d.h. da kann man "nichts mehr machen". Nur bei genz offensichtlich fehlerhaften Entscheidungen gibt es in ganz wenigen Ausnahmefällen Möglichkeiten, aber dazu zählt ihr Fall leider nicht.
Nach 2 bzw 3 Jahren gibt es rechtlich keine Möglichkeiten, ein Strafurteil inhaltlich abzuändern oder neu aufzurollen..
Antwort
vonRechtsanwalt Tamas Asthoff
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