Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Ihr Vater kein Testament hinterlassen hat, sind Sie als Kind nicht pflichtteilsberechtigt, sondern Sie sind (gesetzliche) Erbin geworden.
Es besteht dann eine Erbengemeinschaft zwischen Ihrer Mutter und den Kindern, die auseinandergesetzt (d.h. das Erbe aufgeteilt) werden müsste.
Einen Pflichtteil erhalten Sie nur, wenn Sie enterbt wurden (Ihre Mutter also z.B. durch Testamtent als Alleinerbin eingesetzt wurde ).
Diesen Pflichtteil könnten Sie auch heute noch von Ihrer Mutter fordern ( Verjährung tritt drei Jahre nach Kenntnis vom Erbfall ein ).
Wenn Ihre Mutter Alleinerbin geworden sein sollte, konnte Sie allerdings über den Nachlass schon nach Belieben verfügen ( also Uhren und sonstige Nachlassgegenstände verkaufen). Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch und berechtigt nicht zur Beteiligung an bestimmten Nachlassgegenständen.
Ihre empfehle Ihnen dringend, anwaltlichen Beitstand in Anspruch zu nehmen und Ihre Erbansprüche überprüfen zu lassen. Gern können Sie sich per email oder Telefon an mich wenden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Steidel, Rechtsanwalt