Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sofern Sie den Schaden auch dem Händler gemeldet haben, bei dem Sie das Fahrzeug erworben haben (=Verkäufer) sollten Sie diesem nunmehr schriftlich - am besten per Einschreiben (Anschreiben an die Firma richten) - zur Mängelbeseitigung auffordern und dazu eine angemessene Frist setzen (z.B. 2 Wochen). Weisen Sie darauf hin, dass Sie nach Ablauf der Frist die Reparatur selbst vornehmen werden und die entsprechenden Kosten (Reparatur, Ausfallschaden, etc.) dem Verkäufer dann in Rechnung stellen werden.
Sollte die Frist dann fruchtlos verstreichen wäre so vorzugehen wie angekündigt, d.h. Sie können den Schaden selbst in einer Werkstatt oder beim Hersteller reparieren lassen und die dafür entstandenen Kosten sind dann vom Verkäufer einzuklagen.
Entscheidend ist, dass die Gewährleistungsrechte (unabhängig von der Garantie) jedenfalls beim Verkäufer geltend zu machen sind und nicht bei einem anderen Händler.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen