Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider ist ohne die konkrete Kenntnis der Unterlagen eine rechtlich fundierte Antwort schwierig.
Sie haben auch als in der BRD lebende italienische Staatsangehörige mit der Hochzeit das Recht mit Ihrem Freund/ Ehemann in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Das gilt dann auch für ihn.
Die Behörden haben nicht das Recht, die Hochzeit zu vereiteln, auch nicht durch eine Ausweisungsverfügung.
Die Behörde kann nicht das Asylverfahren einseitig beenden.
Es muß eine Entscheidung geben, die mit Rechtsmitteln angreifbar ist. Widerspruch bzw. Einspruch und Klage. Das ist immer Frist gebunden, Sie müssen diese Frist unbedingt einhalten.
Gegen die Beschlagnahme des Passes oder dessen Einziehung müssen Sie schriftlich Beschwerde bei der Behörde einreichen und die Herausgabe verlangen (auch sofort).
Soweit Ihr Freund schon 6 Jahre in der BRD lebt und eine Duldung besitzt, die immer verlängert wurde, müssen Sie erneut die Verlängerung beantragen.
Das gilt auch im Hinblick auf die Aufforderung zum 13.07.2021 aus der BRD auszureisen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Helge Müller-Roden
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Rechtsanwalt Helge Müller-Roden
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Gegen die Beschlagnahme des Passes oder dessen Einziehung müssen Sie schriftlich Beschwerde bei der Behörde einreichen und die Herausgabe verlangen (auch sofort).
Vielen Dank erstmal, kann mein Verlobter einen Widerspruch formulieren? Haben Sie eine Vorlage? Können wir das alles in die Wege leiten oder muss das durch einen Rechtsanwalt passieren?
Es muß eine Entscheidung geben, die mit Rechtsmitteln angreifbar ist. Widerspruch bzw. Einspruch und Klage. Das ist immer Frist gebunden, Sie müssen diese Frist unbedingt einhalten.
Was meinen Sie damit?
Anhand ihrer Rückfragen scheint es sinnvoll zu sein, wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen obwohl ihr Freund zunächst auch selbst Rechtsmittel einlegen könnte. Aber die sollten dann auch professionell begründet werden
Bei Behördlichen Bescheiden ist immer eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Diese müssen Sie befolgen und die hier gesetzte Frist dürfen sie nicht verstreichen lassen