Sehr geehrter Ratsuchender,
wesentlich ist natürlich, wofür der Anwalt 400 Euro verlangt. Sind dies die Kosten für eine Unterlassungerklärung oder gar ein Schadenersatz.
Prinzipiell sollte ein berechtigter Unterlassungsanspruch bei Markenrechtsverletzungen bedient werden, da ansonsten ein teures Klageverfahren droht. Ohne konkrete Angaben zum Anspruch selber und zu den Gründen welcher Kosten ist eine detaillierte Einschätzung von hier aus natürlich schwer.
Grundregel: Eine Abmahnung soll berechtigt und unberechtigt immer von einem Rechtsanwalt gegengeprüft werden, damit weitere Schäden verhindert und übertreibender Unfug der Abmahnanwälte, der nicht selten ist, nicht auch noch gefördert wird.
MFG Fricke
RA
05.09.2020
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02:13
Antwort
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