Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Nur in absoluten Ausnahmefällen von sich „anbahnenden Katastrophen" darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters die Wohnung betreten. Hierfür ergeben sich nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt keine Hinweise. Derzeit ist es auch nicht unter 0° kalt, so dass keine akute Gefahr für einen Wasserrohrbruch zu befürchten ist.
Für den Fall, dass etwa bereits aus der Wohnung Wasser fließen würde, Gas austreten oder ein sonstiger akuter Notfall besteht, müssten Sie sich an die Polizei oder die Feuerwehr wenden, damit diese in ihrem Beisein in die Wohnung gelangen.
Auch in solchen fällen ist Vorsicht geboten, selbst in die Wohnung einzudringen, da sonst die Gefahr eines Hausfriedensbruchs besteht. Sie teilen mit, keinen Schlüssel zu haben.
Die Anhaltspunkte dafür, dass der Mieter mehrere Monate weg sein könnte, sind auch recht vage.
Sie müssten versuchen, den Mieter zu erreichen, durch Nachforschungen bezüglich seiner Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.
Wenn Sie Ihr Anliegen weiterverfolgen wollen, so wäre der richtige Weg, bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht eine entsprechende einstweilige Verfügung zu erwirken. Sie müssen hier für den Verfügungsgrund und auch vor allen Dingen ein drohendes Eil- Bedürfnis glaubhaft machen. Das Gericht wird dann kurzfristig darüber entscheiden. Die Erfolgsaussichten halte ich gemäß meinen obigen Aussichten für sehr fraglich.
Ich hoffe ihnen weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen.
Draudt, Rechtsanwältin