Sehr geehrter Fragesteller,
die Zahlung des Hausgeldes kann nicht so einfach eingestellt werden, wenn Gewinne erwirtschaftet werden und die Masse ausreichend sein sollte, um am Ende auch die Hausgelder zahlen zu können.
Insofern hat die Bank hier wenig Spielraum, eine Änderung der Teilungserklärung erzwingen zu wollen. Die einzige Konsequenz wäre, dass die Nicht-Änderung zu einem solchen Verlust führen würde, dass die Bank ebenfalls auf einen Teil der Schulden sitzen bleibt und entsprechend die Hausgelder auch nicht mehr bezahlt werden können und die Gemeinschaft dafür aufkommen müsste.
Es sollte aber genau überprüft werden, welche Änderungen und aus welchem Grund diese erfolgen sollen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt