Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt nach Ihren Angaben beantworten möchte.
Sollten die übrigen Voraussetzungen zugunsten einer etwaigen doppelten Haushaltsführung vorliegen, was jedoch in Ihrem Falle nicht unbedingt gegeben sein muss, kann diese zumindest ab März 2005, wenn nicht gar für den gesamten Veranlagungszeitraum 2005 zugesprochen werden.
Die Zusammenveranlagung jedenfalls ist ab dem Zeitpunkt der Heirat im Mai 2005 möglich, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland sind.
Dies bedeutet, dass auch die Ehefrau entweder einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss. Da die Ehefrau zumindest ab November 2005 den Wohnsitz in Deutschland begründet hat, ist die Zusammenveranlagung für 2005 im Gesamten möglich, da in diesem Zusammenhang keine Zwölftelung vorgenommen wird.
Ich hoffe, Ihnen im Rahmen dieser Erstberatung auch im Hinblick auf Ihren Einsatz weitergeholfen zu haben.
Ich darf Sie bitten, von der einmaligen Rückfrage Gebrauch zu machen, um Missverständnisse bzw. Ergänzungen noch vornehmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Zahn
Rechtsanwalt