Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Zu 1.)Gibt es Risiken bzgl. des Erwerbs einer Domain?
In dem von Ihnen geschilderten Fall gibt es tatsächlich Risiken und ich würde Ihnen im Ergebnis vom Erwerb der Domain abraten. Sofern Ihre Recherchen zutreffend waren und der Domainname bzw. ein wesentlicher Teil davon tatsächlich als Wortmarke geschützt ist, laufen Sie Gefahr, auf Unterlassung und/oder Schadensersatzunterlassung in Anspruch genommen zu werden ( Stichwort “Abmahnung“).
Insbesondere im markenrechtlichen Bereich kann dieses sehr schnell Anwaltskosten im vierstelligen Bereich auslösen, sodass ich Ihnen dringend von Ihrem Vorhaben abraten möchte
Zu 2.)Muss ich auf Anfrage des "Wortmarke-Unternehmens" die Domain abtreten und, wenn ja, kann ich hierfür einen angemessenen Preis verlangen?
Dies würde natürlich voraussetzen, dass Sie Domain trotz der Risiken erwerben. In diesem Fall müssen sie die Domain abtreten.
In diesem Fall hätten Sie nicht nur keinen Ersatzanspruch hierfür gegen den Magenrechtsinhaber, sondern dieser könnte Sie wie bereits oben ausgeführt auf Schadensersatz und Unterlassung in Anspruch nehmen.
Zu 3.)Gibt es einen Weg, den Erwerb und Besitz an der Domain zu sichern und dauerhaft zu gewährleisten?
Es gibt eigentlich nur den Weg, dass Sie den Markenrechtsinhaber kontaktieren und von diesem das schriftliche Einverständnis für den Domainerwerb und vor allem die Nutzung der betreffenden Domänen einholen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagabend!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/3088316
Diese Antwort ist vom 12.01.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht