Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre konkrete Frage lässt sich leider kurz und bündig mit "Nein" beantworten.
In dem von Ihnen geschilderten Fall dürfte es kein Instrument und/oder keine Prozesstaktik geben, die Ihnen ein Obsiegen garantiert.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es im Verwaltungsrecht nahezu keine Anspruchsgrundlagen gibt, die Sie als Bürger gegenüber der öffentlichen Hand in die Lage versetzt, eine konkrete Handlung erfolgreich einfordern zu können.
Zu beachten ist dabei insbesondere, dass Sie außer bei so genannten "gebundenen Entscheidungen" stets nur Anspruch auf eine "ermessenfehlerfreie Entscheidung" haben. Sprich; solange die Stadt bei Ihrer Entscheidung zu den Schaltzeiten alle entscheidungsrelevanten Fakten beachtet und gewichtet hat (bspw. mittels Verkehrsflussdiagramm), kommen Sie gegen das ausgeübte Ermessen nicht an. Ihre, wenn auch möglicherweise richtige aber gleichwohl subjektive Einschätzung der Sachlage, wird ein Verwaltungsgericht nicht überzeugen.
Ihre einzige denkbare Chance besteht darin, die objektiven Kriterien, die die Stadt ihrer Entscheidung zu grunde gelegt hat, zu widerlegen. Hierzu können Sie bspw. ein Sachverständigengutachten als Beweisangebot in den Prozess einbringen.
Auch das Argument der Diskriminierung dürfte hier aus den vorgenannten Gründen kaum greifen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hünecke, Rechtsanwalt