Sehr geehrter Ratsuchender
Sie müssen die Sache nicht auf sich beruhen lassen, insbesondere da Ihnen monatlich ein Schaden dadurch entsteht.
Um die Europäischen Gerichte anzurufen, müsste grundsätzlich erst der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft werden. Da Sie auf Grund der in dieser Angelegenheit erlittenen finanziellen Schäden kaum die Möglichkeit sehen, sich durch alle Instanzen zu klagen, kann Ihnen rechtliches Gehör dennoch nicht verweigert werden. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, die die Kosten der Rechtswahrnehmung und Rechtsverfolgung trägt, können Sie Prozesskostenhilfe gemäß §§ 114 ff. ZPO beantragen. Dadurch würden die Kosten eines Rechtsstreits von der öffentlichen Hand getragen werden.
Wie Sie ausgeführt haben, wurden Gelder durch die WI-Bank, also der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, die eine rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen (Helaba) ist, bereits zur Erschließung des Gebiets bereitgestellt. Dem muss ein Antrag bei diesem öffentlich-rechtlichen Bankinstitut vorausgegangen sein und dieser Antrag muss nach der Erfüllung der vorgegebenen Kriterien genehmigt worden sein.
In den Richtlinien der Ausschreibung wird offensichtlich gefordert, dass Gebiete, die durch Firmen bereits erschlossen worden sind, auszuschließen sind und eine Befragung diesbezüglich durchgeführt werden muss.
Da die Befragung in Ihrem Fall unter Verstoß gegen die Richtlinien der Ausschreibung unterlassen worden ist, führt dieser Fehler bei Durchführung des Ausschreibungsverfahren zu einer Verletzung Ihrer Rechte. Fehler in den Ausschreibungs- und Vergabeverfahren führen in der Regel dazu, dass diese wiederholt werden müssen. Dabei sind Ihre Rechte und Belange, insbesondere die Befragung entsprechend den Richtlinien der Ausschreibung, zu berücksichtigen. Sie können dementsprechend ebenfalls eine Nachprüfung bei den Vergabekammern verlangen. In diesem Nachprüfverfahren sind Ihre Rechte und Belange ebenfalls zu berücksichtigen. Neben diesen Möglichkeiten steht Ihnen ebenfalls der Rechtsweg offen, um Ihren Rechten
und Belangen mit Hilfe eine Gerichts
unter Beantragung von Prozesskostenhilfe Geltung zu verschaffen.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
RA Kreutzer