Sehr geehrter Fragesteller,
ich nehme zunächst an, dass Sie 120 * 70,00, = € 8.400,00 meinen und keine einmalige Zahlung von € 70,00.
Sie werden darüber einen Bescheid erhalten haben und haben die Möglichkeit, hiergegen Widerspruch einzulegen, der dann am Ende durch ein Gericht überprüft werden kann. Wenn Sie bereits den Höchstbetrag bezahlt haben, wäre eine Nachforderung rechtswidrig.
Ich würde Ihnen zusätzlich Akteneinsicht empfehlen und auch den ehemaligen Arbeitgeber kontaktieren, warum er keine eigenen Beiträge zahlte und ob diese eventuell nur falsch gebucht worden sind.
Es braucht in Ihrem Fall also noch erheblichen Klärungsbedarf, der dann mittels der Akteneinsicht und des Widerspruchsverfahren nachgeholt werden kann.
Wenn Sie für diesen Fall eine Rechtsschutzversicherung haben sollten, haben Sie dabei auch kein Kostenrisiko.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 08.10.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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