Diebstahl im Wert von 500 Euro begangen,was droht mir?
05.05.2018 21:23 |
Preis: 47,00 € |
Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger
Guten Tag ,
Ich habe ein sehr wichtiges Anliegen und hoffe Sie können mir helfen.
Zu meiner Person,zum Tatzeitpunkt war ich 20, Ersttäter und ansonsten bis auf einmal Schwarzfahren mit 18 nie auffällig geworden. Ich war mit meinem Partner im einem Elektronikladen,und wir haben dort Spiele für insgesamt 500 Euro ausgesucht. Vor dem Ladenausgang haben wir Toaster angeschaut,mein Partner meinte daraufhin er gehe erstmal Getränke dort an der Kasse kaufen und solle mal nachkommen. Ich habe in meiner Tasche nach meiner EC Karte gesucht ,und bin halt eben aus dem Laden raus und hab davor gestanden mit den Spielen und in meiner Tasche gewüllt. Da mir im Laden heiß geworden ist,hab ich meine Jacke auf der Hand getragen,dies hat anscheinend die Spiele verdeckt. Auf alle Fälle hat mich der Ladendetektiv gebeten mitzukommen,die Polizei wurde dazu gerufen,da ich keinen Ausweis hatte. Sehr unangenehm halt. Nun meine Frage: jetzt habe ich einen Brief bekommen von der Jugendgerichtshilfe oder wie das heißt und soll mich dort mal melden. Was bedeutet das für mich und mit was für einer Strafe darf ich rechnen? Für mich wars keim bewusster Diebstahl mehr ne Dummheit....auf alle Fälle hab nen Ausbildungsvertrag bei der Bank in Aussicht,wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit mehr als 90 Tagessätze zu bekommen? Meinem Partner (zum damaligen Zeitpunkt 25) wird Mittäterschaft vorgeworfen (er war auch nie auffällig) was erwartet ihn?
Vielen Dank für die Antwort.