Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider kann ich Ihnen keine positive Mitteilung machen:
Zwar gilt das in der Schweiz verhängte Fahrverbot nicht für Deutschland - allerdings werden Sie in Deutschland keinen Führerschein mehr vorweisen können, solange dieser in der Schweiz eingezogen ist.
Eine Umschreibung der schweizer Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis kommt auch nur in Betracht, wenn Sie Ihren Wohnsitz wieder nach Deutschland verlagern.
Aber auch dazu würden Sie dann den schweizer Führerschein vorlegen müssen:
"§ 31 Abs. 3 FeV
Der Antragsteller hat den Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis durch den nationalen Führerschein nachzuweisen. Außerdem hat er seinem Antrag auf Erteilung einer inländischen Fahrerlaubnis eine Erklärung des Inhalts beizugeben, daß seine ausländische FahrerIaubnis noch gültig ist. Die Fahrerlaubnisbehörde ist berechtigt, die Richtigkeit der Erklärung zu überprüfen. "
Ich sehe daher zu meinem Bedauern keine Möglichkeit, dass Sie für die Dauer des schweizerischen Fahrverbotes in Deutschland fahren dürfen, wenn Sie in der Schweiz den Führerschein abgeben müssen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 16.03.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Sehr geehrter Herr Schwartmann,
herzlichen Dank für die Antwort.
Wenn ich sie richtig verstehe, gilt das Fahrverbot also nur für die Schweiz. Ich bekomme zwar keinen deutschen Führerschein aber die Fahrerlaubnis habe ich noch in Deutschland?
Bedeutet das, dass ich im Grunde genommen in Deutschland fahren darf, jedoch das Risiko eingehe bei einer Kontrolle keinen Führerschein vorzeigen zu können. Und damit im Zweifel für das Nichtmitführen eines Führerscheins, nicht jedoch das Fahren ohne Fahrerlaubnis belangt werden kann. Denn schliesslich habe ich die Fahrerlaubnis für Deutschland ja noch, oder?
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich muss meine Ausführungen präzisieren: Zwar erstreckt sich das Fahrverbot nicht auf Deutschland oder andere Staaten, sondern nur auf die Schweiz.
Nach § 4 Abs. 3 IntKfzVO besitzen Sie aber für die Dauer des Fahrverbotes auch keine ausländische Fahrerlaubnis, "solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94
der Strafprozeßordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist."
Wurde also in der Schweiz ein Fahrverbot erlassen, dürfen Sie
auch in Deutschland nicht vom schweizerischen Führerschein Gebrauch machen.
Das können Sie aber übrigens auch faktisch nicht, da die schweizerische Fahrerlaubnis durch Vorzeigen des Führerscheins nachgewiesen werden müsste - was aber nicht möglich sein wird, wenn der Führerschein in amtlicher Verwahrung ist.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann