Der Nachbar will von uns nun Geld für den errichteten Zaun anteilsmäßig haben !
| 09.11.2008 07:35
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Sehr geehrte Anwälte,
meine Mutter teilte mir gestern mit, dass sie von ihrem Nachbarn (der dort Erbauer einiger Doppelhaushälften war) nun ein Schreiben bekommen hat, dass sie sich an die Kosten eines Stahlzaunes, der dort errichtet beteiligen soll.
Insgesamt soll der Zaun um die 4600 Euro gekostet haben, wobei sie sich mit der Hälfte an den Kosten beteiligen soll !
Der Rechnungsbetrag kommt mir recht hoch vor.
Es wird hier pro Zaunstück wohl 100 Euro oder pro QM genommen !
Im übrigen wurde dies mit meiner Mutter niemals anbgesprochen, es stand sogar vor Baugeginn an ihrer Seite ein Zaun.
Jetzt komme ich dabei ins Spiel.:
Der Nachbar hat nun offenbar übersehen, dass nur das Haus Nr. 24 meiner Mutter gehört, dass Haus 26, gehört mir, mit Namen hat er mich aber nicht angeschrieben, wohl aber auch das Haus 26 erwähnt und meint, dass dies ebenso meiner Mutter gehört !
Könnte man hier mit Verjährung spielen und warten bis id eAufforderung ungültig wird, es gibt ja immerhin ein Grundbuch und informieren muss ich den Nachbarn jawohl nicht !
Nichtsdestotrotz hat nun meine Mutter einen recht langen Brief aufgesetzt, den sie abschicken will.
Sie hat nun aber Zweifel über die Vorgehensweise.
Ich war so frei, mir vorher die Gesetzeslage einmal durchzusehen, wobei wichtig ist, dass an meiner Seite, also Haus Nr. 26 nicht schon immer ein Drahtzaun war(den der Nachbar einfach so abgerissen hat damals) sondern dass dort eine Art Steinmauer bzw. Stützmauer steht.
Dies ist auch sogar als Fundamentbebauuung im Katasteramt eingetragen.
Die Mauer die dort steht, wurde von mir immer restauriert und steht bis heute noch.
Sie ist deswegen so stabil gebau, da sein Grundstück um einiges höher liegt als meins, so dass auf meiner tiefer gelgenen Seite die Mauer mindestens 2 Meter hoch ist und auf seiner hohen vielleicht noch grade mal ein Meter !
Durch die Bebauung des Grundstücks, also Anhäufung mit Erde ragt die Mauer auf seiner Seite mittlerweile nur noch ca. einen halben Meter aus der Erde raus.
Dies wird wohl aus seiner Sicht auch der Grund gewesen sein, wieso er nun direkt an meiner Mauer, quasi dahinter einen 2 Meter hohen Stahlzaun vor kurze, errichtet hat, offenbar, sagt er, weil er die Befürchtung hat, dass die Kinder seines Maurers, die dort wohnen runterfallen könnten.
Pikant an der Sache ist, dass der Zaun bereits im Sommer fertig war und das erst jetzt eine Rechnung von seinem eigenen Kollegen, der dort mitgebaut hat und nun dort wohnt, kommt !
Meine Mutter teilte mir mit, dass die neuen Mieter oder Eigentümer, die nun dort in den gebauten Häusern wohnen Krach gemacht hat und sie die Polizei gerufen hatte, sie vermutet daher die jetzige Rechnungsstellung an die Adresse der Ingenierusgesellschaft und Weiterleitung an den Nachbarn zur 50 % Beteiligung als Retourkutsche !
Richtig ist, dass die Arbeiten an dem Haus 3 JAhre daurten uns deswegen schon Mieter ausgezogen sind oder eine Mietminderung gemacht haben, durch den Krach ebend und das ich und meine Mutter nun nicht sonderlich begeister sind, hier nochmal für den Bau eines Zaunes zu zahlen, der uns vorher niemals vorgelegt wurde, man hat uns nie gefragt, sondern einfach diesen teuren Zaun errichtet !
Lt. Gesetz des Landes und der Kommune scheint es nun aber wichtig zu sein, ob die bereits vorhandene Mauer an meiner Seite eine Stützmauer oder eine ganz normale Grenze ist, offenbar gibt es dort rechtliche Unterschiede, ich bitte sie mir das kurz zu erläutern.
Weiterhin scheint die Rechnung, die meine Mutter erhalten hat, nicht ganz richtig zu sein, es steht oben rechts auf der Rechnung, dass eine Steuernummer beantragt wurde !
Das würde ja bedeuten, dass evtl. zu Zeiten des Zaunbaus hier die Firma schwatz gearbeitet haben könnte, da sie ja da noch nicht angemeldet war, ich bitte sie mir zu sagen, ob ich die Firma dahingehend um Auskunft bitten kann, man will ja nicht für einen Schwarzbau bezahlen, so was kann ja nicht erlaubt sein !
Ich finde es zumindest unpassend, dass der Ingenieur hier ohne ein Angebot einzuholen einfach seine eigene Baufirma bzw, die des Kollegen bittet hier eine Rechnung zu schreiben, ist so was legal ?
Müssen wir uns das so gefallen lassen ?
Zudem wurde jetzt zumindest an meiner Seite, an meiner Steinmauer an Haus 26 ein zweiter Zaun errichtet, muss ich mir das bieten lassen bzw. hätte man mich nicht wenigstens als Nachbar vorher fragen müssen ?
Es stand doch an meiner Seite damals ein Drahtzaun, der ohne meine Zustimmung entfernt wurde un nun wurde ohne meine Zustimmung ein neuer Zaun errichtet, den ich jetzt dankenswerterweise auch nich bezahlen soll zu 50 %
Soweit ich weiss, wurde die Mauer von en Vorbesitzern errichtet und steht entweder an der Grenze oder auf meinem Grundstück, sie steht aber meines Wissens nicht auf der Grenze !
Ich habe zudem Zeugen, dass der alte Zaun und auch Bilder noch in einem guten Zustand war, der Abriss wäre nicht nötig und die Begründung nun einen neuen Zaun zu errichten wegen der Kinder ebenso, sie hätten en alten Zaun ja stehen lassen können !
Sicherlich war wohl damals nicht klar, wer dort einzieht, es war aber abzusehen, dass in einer DHH auch Kinder mit einziehen werden !
Meine Mutter hat dazu im Gesetz geschaut und ich zitiere aus ihrem Schreiben
"Ich zitiere aus
§ 922 BGB
"Solange einer der Nachbarn an dem Fortbestand der Einrichtung ein Interesse hat, darf sie nicht ohne seine Zustimmung beseitigt oder geändert werden...."
Weiterhin schreibt sie, dass deswegen der Bau für ungültig erklärt werden kann, da keine Zustimmung erfolgte !
Dann schreibt sie was über Einzelheiten aus § 19 bis 23 Nachbarschaftsgesetz
Insbesondere § 22 Abs. 2 dürfte für die Hausseite Nr. 26 interessant sein
"(2) Der Erbauer ist berechtigt, auf eigene Kosten durch übergreifende Bauteile einen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechenden Anschluß an die bestehende bauliche Anlage herzustellen."
Sie meint nun, dass aufgrund des § 22 und der bereites stehenden Mauer, hier eine Zweitmauer nur mit Abstand und auch nur auf eigenen Kosten des Nachbar erfolgen darf und das die 50 % Beteiligung dann wegfällt .
Zudem verweist sie auf § 30 Nachbargesetz NRW wegen der Bodenerhöhung.
Schliesslich verweist sie wegen den Abständen noch auf § 36 Abs. 2
Sie folgert daraus "
Es besteht daher hier nur ein sog. einseitiges Interesse an der Errichtung der zweiten Grenzwand (Zaun) und der Eigentümer hätte dem zudem zustimmen müssen.
Denn hinsichtlicht der zweiten Grenzwand betreffend des Grundstücks 26 handelt es sich bei ihrem Zaun um eine zweite Grenzwand, da bereits eine Grenzwand vorhanden war.
Für die Erbauuung einer zweiten GRenzwand hätten sie meiner Zustimmung bedurft."
An diesem Text meiner Mutter stört mich nun ein wenig, dass sie einerseits hier von Grenzmauer spricht, was nicht ganz klar ist, also Grenzmauer oder Stützmauer und zudem stört mich hier, dass sie die Höhe der alten Mauer offenbar außer acht lässt.
Der Nachbar zumindest hat dahinter einen höheren Zaun gesetzt, zwar ohne sie zu fragen oder eine Zustimmung zu geben aber der Zaun steht ja nunmal jetzt leider dort.
Weiterhin schreibt sie nun
"Dieses habe ich ihnen bislang nicht erteilt, da ich keine Gründe meinerseits erkennen kann, wieso eine zweite Grenzwand erforderlich sein soll !
Den gemeinschaftlich alten Zaun haben sie eigenmächtig auf Grundstück 24 eingerissen, obwohl dieser auch da noch völlig in Ordnung war.
Zur Verdeutlichung.:
Dann haben sie eine neue Grenzbebauung eigenmächtig und ohne meine vorherige Zustimmung vorgenommen.
"
An der Stelle wäre es wichtig, ob der Nachbar hier eine Zustimmung benötig, ob er sich daher vorher mit seinen Nachbarn verbindlich und schriftlich auseinanersetzen muss oder ob er dies bei Notwenidgkeit eines solchen Zaunes dann nicht braucht auch wenn er vorher widerrechtlich den alten Zaun abgerissen hat !
Sie hat offenbar einige Infos bei einem Anwalt am Telefon erfahren!
Nochmal auf meine Seite zurückkommend.
Gibt es Unterscheide bei der Höhe einer Stütz und normalen Mauer, auf meiner Seite ist die Mauer ja mindestens über 2 Meter hoch, so dass ich davon ausgehe, dass ich hier einserseits keine Einmessungskosten zahlen muss, da ja die Mauer noch euf meinem Grundstück steht aber direkt dahinter das Nachbargrundstück anfängt und andererseits mich an seiner Zaunrechnung nicht beteilogen muss, da ja bei mir schon eine Mauer steht, wichtig ist nun nur noch, wie hoch diese mind. sein muss und ob es bei einer Stützmauer Ausnahmen gibt und was eine Stützmauer überhaupt ausmacht !
Es ist klar, dass der Nachbar auf seiner noch viel mehr Erde aufgehäuft hat und die Mauer deswegen nun kleiner wirkt.
Meine Mutter schreibt nun weiter
"Wenn sie ohne Zustimmung meinerseits einen neuen Zaun errichten ist es daher ihre Sache
Grundsätzlich gilt für die zweite Grenzwand, dass diese nach § 22 Abs. 2 des Nachbargesetzes NRW vom Erbauer zu tragen sind.
Sollte die zweite Grenzwand jedoch auf der Grenzlinie stehen und nach baurechtlichen Vorschriften erforderlich sein, dann fehlte ihnen meine Zustimmung, die Grenzwand zu erneuern.
Der alte Drahtzaun war genauso hoch, wie ihr jetzt gebauter Zaun und technisch in einem guten Zustand, wenn sie aus persönlichen Gründen die Erneuerung des Zaunes veranlasst haben, können sie dies nur auf eigene Kosten machen.
Eine Zustimmung meinerseits, auch nachträglich findet nicht statt.
Dafür werde ich die hälftigen Kosten nicht übernehmen.
Es war ebenso nicht nötig, den alten Zaun einzureissen, eine Zustimmung fehlte und dafür habe ich Zeugen.
"
Im übrigen wurde an meiner Seite die Mauer mit Zemetn in Schuss gehalten.
Weiterhin schreibt sie noch, dass es in seiner Verantwortung liegt, hier Nachbauten zu errichten oder auch nicht.
Sie erwähnt noch, dass sie um eine Zustimmung innerhalb 5 Tagen bittet und falls sie nix hört, sie das als Angenommen wertet und sie sich vorbehält die Behörden und einen Vermesser zu beauftragen.
Teilen sie mir daher mit, was zu tun ist, merkwürdig finde ich persönlich noch, dass der alte Zaun einen Meter zurückstand und der jetzige direkt an meiner Steinmauer steht, ich weiss nicht, ob so was legal ist !
Danke
PS.: Da es bei uns nachweisbar und auch schriftlich wegen dem Krach der Erbauung immer wieder Mietminderung gab, kann man sicherheitshalber ohne hier was zugstehen hilfsweise die Verrechnung nach
§ 906 BGB beantragen ?
Der Nachbar will ja Geld für den Zaun und wir wollen Geld für die Mietminderung durch die Erbauung und den Krach haben.
In § 906 steht "...Hat der Eigentümer hiernach eine Einwirkung zu dulden, so kann er von dem Benutzer des anderen Grundstücks einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt...."
BEdeutet dies nicht, dass man die Mietminderung zu einem Teil von dem Nachbarn, der damals die Häuser vor einem Jahr baute, nun fordern kann bzw. verrechnen mit den Forderung, die er hat ?
-- Einsatz geändert am 09.11.2008 07:49:40
Eingrenzung vom Fragesteller
09.11.2008 | 07:44
Ich beziehe mich auf den obigen Text und teile mit, dass es "noch" heisst und nicht "nich"
Zitiere aus meinem Satz
"...den ich jetzt dankenswerterweise auch nich bezahlen soll zu 50 % ..."
Es heisst also noch bezahlen soll.
Mir ist dort leider ein Tippfehler unterlaufen.
Da bislang noch kein Anwalt dies in Bearbeitung hat, ist dies sicher nicht schlimm !
Zudem habe ich als Nachbar dort ein Mehrfamilienhaus und duch den Bau am Nachbargrundstück zogen die Mieter bei MIR die Miete ein, nur nochmal zur Verdeutlichung.