Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
die Frage, ob der Mieter überhaupt Styroporplatten in der Wohnung anbringen darf, wird von der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt. Teilweise wurde entschieden, dass diese eine Substanzgefährdung darstellen und deshalb noch während des laufenden Mietverhältnisses wieder zu entfernen sind.
Einrichtungen, mit denen der Mieter die Mietsache versehen hat, sind aber jedenfalls beim Auszug zu entfernen. Wurden die Styropordeckenplatten also von Ihnen angebracht und nicht mitgemietet, kann Ihr Vermieter verlangen, dass diese beim Ende des Mietverhältnisses wieder entfernt werden (so auch z.B. AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 05.06.2001, Az. 19 C 39/01). Es sei denn, Sie hätten mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart, dass diese beim Auszug dranbleiben dürfen (wofür Sie im Streitfall beweispflichtig wären).
Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
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Soweit ansonsten aus dem Bereich frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin