Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Aufgrund Ihrer Angaben lässt sich nicht abschließend beurteilen, wie lange sie noch ALG I beziehen können.
2.
Grundsätzlich gilt aber folgendes:
Maßgebend für die Dauer des Bezuges von Arbeitslosengeld sind einerseits Ihr Alter und zum anderen die Frage, wie lange Sie vor der Arbeitslosigkeit als Arbeitnehmer beschäftigt gewesen sind.
Beispiel: Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre zwölf Monate einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind, können Sie Arbeitslosengeld für die Dauer von sechs Monaten beziehen. Diese Zeit erhöht sich auf acht Monate, sofern Sie innerhalb der letzten zwei Jahre zumindest 16 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben. Eine weitere Verlängerung auf zehn Monate des Bezugs ergibt sich bei einer Beschäftigung von 20 Monaten. Sind Sie 24 Monate beschäftigt gewesen, haben Sie Anspruch auf zwölf Monate ALG I.
Wichtig ist auch Ihr Alter. Wenn Sie jünger sind als 50 Jahre, haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld höchstens für die Dauer von zwölf Monaten.
Sind sie 50 Jahre alt oder älter, haben Sie gegebenenfalls einen Anspruch bis zu einer Dauer von 24 Monaten.
3.
Wichtig ist, dass Sie bei der Arbeitsagentur sofort anzeigen, dass Ihr Arbeitsverhältnis enden wird bzw. beendet ist. Sie werden dann als arbeitssuchend geführt.
Bei der Arbeitsagentur stellen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld I.
Den zuständigen Sachbearbeiter klären Sie über Ihre Berufstätigkeit und die Unterbrechungen auf, so dass Ihr Anspruch exakt von der Arbeitsagentur berechnet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt