Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Bundesdatenschutzgesetz sieht Bußgelder bis 25.000 Euro vor.
Aber dazu müsste der Betroffene dies erstmal zur Anzeige bringen.
Und selbst dann kämen keine 25.000 Euro in Betracht.
Im Grunde wird auf diese Weg kein Bußgeld erfolgen.
Stellt sich nur die Frage, was der Kunde, der die Mail erhalten hat, erreichen will.
Dieser hat keinen Anspruch und kann das Weiterleiten höchstens an den Betroffen zur Kenntnis geben.
Sofern diesem dann ein Schaden entstanden ist, kann er bei Ihnen Schadensersatz verlangen.
Aber ein Schaden wird ihm hier wohl kaum entstehen.
Im Ergebnis kann man gesichert davon ausgehen, dass keine Konsequenzen drohen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 22.08.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Wenn ich Sie richtig versatnden habe, habe ich im Normalfall nichts zu befürchten, auch keine Abmahnung?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Ganz genau.
Insbesondere für eine Abmahnung besteht kein Raum.
Es sind ja weder Urheberrechte verletzt worden noch eine Wettbewerbsverletzung erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen