Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Es ist tatsächlich erstaunlich, auf welche Ideen Betrüger kommen, um von Ihrem eigenen Handeln abzulenken.
Unabhängig vom Vorliegen der weiteren Voraussetzungen ist gem. § 6 f) DSVGO die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
Ich gehe aufgrund Ihrer Anfrage davon aus, dass Ihnen auch die der DSGVO vorangestellten Erwägungsgründe bekannt sind, in dessen Nr. 47 es ausdrücklich heißt:
Zitat:Die Verarbeitung personenbezogener Daten im für die Verhinderung von Betrug unbedingt erforderlichen Umfang stellt ebenfalls ein berechtigtes Interesse des jeweiligen Verantwortlichen dar.
Davon ausgehend, dass der Motorschaden nicht wirklich behoben wurde, sondern das Fahrzeug einfach an den nächsten weiterverkauft wurde, spricht hier vieles für einen Betrug. Ernsthafte Grundrechtsverletzungen bei der Gegenseite sehe ich hier nicht.
Ich halte es nahezu für ausgeschlossen, dass die Gegenseite hier ernsthaft versuchen wird, Sie gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Tatsächlich können Sie es ja jetzt sowieso nicht mehr verhindern. Melden Sich sich gerne, wenn in dieser Hinsicht tatsächlich etwas kommt – ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen und würde mir deswegen keine ernsthaften Sorgen machen.
Mit freundlichen Grüßen