Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine Datenschutzerklärung braucht grundsätzlich jeder, der gewerblich im Internet an Kunden herantritt (§§2
, 5
Telemediengesetz). Das war auch bereits vor der neuen DSGVO der Fall.
Fehlen die Pflichtangaben auf der Website, konnten Sie bislang abgemahnt werden von Konkurrenten.
Neu ist: Verstossen Sie nun gegen die DSGVO, drohen empfindliche Bußen.
Einen Datenschutzbeauftragten brauchen Sie jedoch erst ab 9 Mitarbeitern.
Zudem ist eine Liste der Daten zu erstellen, also welche Daten werden erhoben, wann , wie und warum, vor allem sind Name, Adresse, Telefonnummer aufzulisten.
Auch sind alle Vorgänge zu dokumentieren, z.B. welche Firewall haben Sie, welche Seminare wurden besucht, welche Kontrollmechanismen haben Sie?
Sie sollten sich hier kurzfristig anwaltlich beraten lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst
Tel: 04221-983945
Web: http://www.drseiter.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider wusste ich das meiste davon bereits. Ich wollte wissen, ob es für die Datenschutzerklärung, die ich auf meiner Website zu veröffentlichen habe, einen Mustertext gibt, den ich direkt verwenden kann. Darauf sind Sie leider nicht eingegangen. In dieser Erklärung muss ich sicherlich nicht mitteilen, welchen Firewall ich benutze und welche Seminare ich besuche. Das gilt doch wohl eher für die geforderte Datenschutzdokumentation. Mir geht es um einen Mustertext inkl. der richtig angesprochenen Paragraphen für meine Website. Herzlichen Dank.
Ich bitte, die Bewertung zu ändern, denn wir können nicht wissen, was Sie schon wissen. Sie fragen in der Überschrift explizit über die DSGVO, das sind aber die Änderungen, die rein gar nichts mit der bisherigen Datenschutzerklärung zu tun haben, die Sie eh laut Telemediengesetz seit Jahren haben mussten - und nicht erst seit Mai 2018! Im Mai ändert sich nur die Dokumentation und Transparenz.
Mustertexte für eine Datenschutzerklärung gibt es viele im Internet. Ich persönlich halte nichts davon, da diese individuell für jeden Mandanten erstellt werden sollten.
Hier wäre z.B. ein Link https://dsgvo-muster-datenschutzerklaerung.dg-datenschutz.de/
Aber ob diese für Ihre Website richtig ist, können wir nicht beurteilen, da müsste man eine Überprüfung vornehmen.
Das geht aber nicht über diese Plattform.