Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich kann ein Verstoß vorliegen, wenn jemand Unbeteiligtes Ihre Daten erhält. Problematisch ist jedoch die Höhe eines Schadensersatzes. Hier sind die Gerichte mehr als zurückhaltend. Unsere Kanzlei hat bei einem mehrfachen offensichtlichen Verstoß beim AG Delmenhorst einen Schadensersatzanspruch durchsetzen können. Bei einem fast gleichgelagerten Verstoß vor dem LG Düsseldorf aber kaum etwas - nach dem Motto, es sei ja nicht so schlimm. Eine Rechtsschutz deckt das Verfahren in der Regel nicht, sodass das Risiko auf Ihrer Seite liegt.
Sie können das dem Datenschutzbeauftragten melden.
Das begründet aber noch keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Allerhöchstens würde ich hier etwa max. 500 Eur sehen. Ohne Klageverfahren gehe ich aber nicht von einer freiwilligen Zahlung von T… aus.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht