Sehr geehrte Fragestellerin,
in der Tat hätte der Mitarbeiter durch die unbefugte Weiterleitung zumindest gegen seine vorvertraglichen Pflichten (aus dem Bewerbungsverhältnis) verstoßen. Daneben käme auch ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz in Betracht, was im Einzelnen jedoch noch zu prüfen wäre. Beide Male wären prinzipiell auch Schadensersatzansprüche gegeben (vor allem gegen den Mitarbeiter des anderen Unternehmens, ggf. auch gegen Ihre Noch-Chefin)
Ihr Fall hat zwei Knackpunkte: Zunächst müssen Sie (durch Zeugen) nachweisen können, dass der betreffende Mitarbeiter es war, der Ihrer Noch-Chefin die Information ohne Ihr Wissen und Wollen zukommen ließ. Des Weiteren müssen Sie einen Schaden nachweisen können, d.h. Sie müssten nachweisen, dass Sie ansonsten weiter bei dem bisherigen Unternehmen verblieben wären oder das Sie sonstige Vermögensnachteile hatten. Das dürfte jedenfalls nicht leicht sein, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Ihr befristeter Vertrag ohnehin ausgelaufen wäre (es sei denn Sie hätten vor Zeugen o. schriftlich bereits eine Zusage zur evtl. Weiterbeschäftigung o.ä. gehabt).
Soweit es sich um erheblichere Beträge (Monatsgehälter) handelt o. es sonst für Sie wichtig ist, sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Angelegenheit beauftragen. Ansonsten gehen Sie ein nicht unerhebliches Risiko ein, da Ihre Noch-Chefin theoretisch alles bestreiten könnte (was praktisch auch oft so getan wird) und Sie dann die volle Beweislast für Rechtsverletzung und den Ihnen entstandenen Schaden hätten. Bei geringeren Beträgen dürfte sich ein solches Risiko/Aufwand eher nicht lohnen, es sei denn Sie hätten ausreichend Zeugen oder andere Beweismittel zur Verfügung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.
Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt