Sehr geehrter Ratsuchender,
um eine beweiserhebliche Tatsache beweisen zu können, dürfen die Parteien eines Zivilrechtsstreites auch Urkunden als Beweismittel vorlegen.
Legt eine Bank in diesem Zusammenhang Kontoauszüge eines bei Ihr für den Prozessgegner geführten Girokontos vor, so ist dies zulässig und datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Dies stellt keinen Verstoß gegen Datenschutzvorschriften oder gegen das Bankgeheimnis dar.
Sie können also im Ergebnis nicht verhindern, dass die Bank Ihre Kontoauszüge als Beweismittel bei Gericht einreicht.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt