Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Tatsächlich ist die unberechtigte Weitergabe von personenbezogenen Angaben über Schuldner an Dritte grundsätzlich untersagt und stellt u.a. einen widerrechtlichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, vgl. z.B. LG Koblenz, Az. 1 O 484/07
; OLG Rostock, Az. 2 U 55/00
.
Sie können C also auf Unterlassung und ggf. auch Schadensersatz in Anspruch nehmen. Nächster rechtlicher Schritt sollte hier sein, C abmahnen. Ich rate an, hierfür einen auf Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwalt vor Ort einzuschalten, der die Vorkommnisse konkret überprüfen und dann die notwendigen weiteren rechtlichen Schritte einleiten kann. Bei einer berechtigten Abmahnung müsste C die Anwaltskosten tragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 21.11.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
21.11.2015 | 15:11
Wenn B nicht sagr von wem er es gehört hat wird es schwer oder?
Kann man B dazu "zwingen" etwas zu sagen woher er es weiß?
Da dieser ja schreibt er weiß es von jemand anderen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
21.11.2015 | 15:52
Im Streitfalle könnte B als Zeuge benannt werden und müsste in einem Zivilprozess grundsätzlich auch wahrheitsgemäß antworten, wenn er nach der Herkunft der Informationen gefragt wird. Gegebenenfalls können Sie sowohl gegen C als auch gegen B auch einen Auskunftsanspruch gemäß § 34 BDSG
haben, und zwar dahingehend, an welche Empfänger die Daten weitergegeben wurden (gegenüber C) bzw. welcher Herkunft die erlangten Daten sind (gegenüber B).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen