Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:
Bei einer Krankenversicherung können Versicherungsbeginn und Beginn der Beitragspflicht auseinander fallen. Mit Abschluss des Vertrages, zumeist mit Übersendung der Police, beginnt formell die Versicherung. Davon zu unterscheiden sein kann der sog. technische Versicherungsbeginn. Dies ist der Anfang des Zeitraums, für den Sie die vereinbarten Prämien zu entrichten haben. Des Weiteren ist zu unterscheiden der sog. materielle Versicherungsbeginn, d.h. der Zeitpunkt, ab dem der Versicherer die Gefahr trägt. Diese Zeitpunkte können voneinander abweichen und sind daher zu unterscheiden.
Die Prämienzahlungspflicht ergibt sich grundsätzlich aus dem Versicherungsschein, in Form einer kalendermäßigen Angabe. Da dabei auch eine Rückdatierung erfolgen kann, sollten Sie daher auf die im Schein enthalten Angaben abstellen (, ggf. sobald er Ihnen vorliegt). Diese ist für Sie verbindlich. Sie kann, wie angeführt, allerdings mit dem materiellen Versicherungsbeginn nicht übereinstimmen, da ggf. Wartezeiten etc. zu berücksichtigen sind.
Ich gehe davon aus, dass vorliegend eine Rückdatierung auf den 01.03.07 erfolgt, so dass ab diesem Zeitpunkt auch eine Zahlungspflicht besteht.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.
Gerne stehe auch ich Ihnen bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Interessen zur Verfügung. Sollten Sie dies wünschen, können Sie sich jederzeit - gerne auch per eMail - mit mir in Verbindung setzen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Martin P. Freisler
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Antwort
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