Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wie bereits bei meiner letzten Antwort mitgeteilt, müssen Sie komplett über die Gefahren aufklären, dass z.B. Nervenschäden entstehen können. Hier sollten Sie sich auf einschlägige Studien beziehen.
Zudem reicht nicht das Sternchen: zum Bestimmungsgemäßen Gebrauch, um hier sich ganz aus der Haftung zu bringen.
Auch müssen Sie abklären, ob der Konsument bereits volljährig ist oder nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst
Tel: 04221-983945
Web: http://www.drseiter.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Hallo,
muss die Ausführung aller Gefahren auf der Seite sein oder reicht es wenn ich eine Verlinkung auf einen Blogartikel einfüge und dabei schreibe dass man sich vor dem Kauf unbedingt informieren muss?
Gleichzeitig stellt sich die Frage ob ich die Gefahren, wenn Sie auf MEINER Seite vorhanden sein müssen, auch auf einen weiteren Reiter ausführen kann von der ich von der Hauptseite verlinke.
Also zum Beispiel auf der Landeseite:
Vor dem Kauf jeglicher Lachgasprodukte bitte folgendes lesen: "link zur Ausführlichen Beschreibung und auflistung aller Gefahren".
Und dann würde ich ein Haken beim Checkout erstellen wo der Nutzer ankreuzen muss dass er all die Informationen auch gelesen hat die ich bereitgestellt habe (inklusive die auf die Studien bezogenen Informationen).
Somit hätte ich folgendes erreicht:
* Ich schrecke nicht ab indem ich Nervenschäden auf der Landeseite erwähne
* Ich rufe trotzdem aufdringlich auf sich zu Informieren
* Ich bereite alle nötigen Informationen auf meiner Webseite
* Vor dem bezahlen muss der Kunde bestätigen dass diese Informationen gelesen wurden
Dass finde ich doch ein gesundes Mittelmaß, (natürlich mit Abfrage der Volljährigkeit, wie von ihnen erwähnt).
Würde dies reichen? Vielen Dank!
muss die Ausführung aller Gefahren auf der Seite sein oder reicht es wenn ich eine Verlinkung auf einen Blogartikel einfüge und dabei schreibe dass man sich vor dem Kauf unbedingt informieren muss?
Deutlich sichtbar vor dem Erwerb, ein Link reicht nicht.
Grundsätzlich muss die Information in der Nähe des Gekauften sein, also nicht auf der Landingpage und 10 Schritte weiter kaufe ich dann, das reicht nicht aus.