Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch der Frau, das Auto des Mannes zu nutzen. Soweit das Auto im Eigentum des Mannes steht – und davon gehen wir nach der Sachverhaltsschilderung aus – kann er selbst entscheiden, ob er das Auto der Frau überlässt.
Es ist hier Entscheidungssache des Mannes, der Frau die Nutzung des Fahrzeugs zu überlassen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Mann der Frau das Auto vermietet.
Im Ergebnis hat die Frau kein Recht, das Fahrzeug des Mannes ohne dessen Erlaubnis zu nutzen.