Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist nicht unüblich, dass Telekommunikationsanbieter im Falle eines Tarifwechsels eine Vertragsverlängerung bzw. neue Vertragslaufzeit in ihren AGB vorsehen, wobei die Wirksamkeit einer solchen Klausel aber durchaus rechtlichen Bedenken unterliegt. Hinzu kommt, dass nach Ansicht einiger Gerichte (z.B. OLG Koblenz, 28.03.2012 - 9 U 1166/11
) auch ein Widerrufsrecht bei einer Vertragsverlängerung besteht, über das der Anbieter belehren muss.
Nach Ihrer Schilderung wurde nur über einen Erlass von 10 Euro im Monat gesprochen, aber keine Tarifänderung oder ein Vertragswechsel vereinbart. Folgerichtig haben Sie auch keine Auftragsbestätigung oder sonstige Mitteilung hierüber erhalten. Daher sollten Sie sich gegenüber dem Anbieter weiterhin darauf berufen, dass es hier bereits an einem Vertragsschluss fehlt, der zu einer Verlängerung der Laufzeit hätte führen können. Hilfsweise sollten Sie die behauptete Vereinbarung widerrufen, höchst hilfsweise wegen Irrtums über die automatische Verlängerung die Anfechtung gemäß §§ 119 BGB
erklären. Sicherheitshalber sollten Sie in diesem Zusammenhang auch die Rückzahlung der 10 Euro monatlichen Erstattung anbieten, soweit Sie diese bereits erhalten haben.
Zeigt sich das Unternehmen weiterhin uneinsichtig, sollten Sie einen auf Telekommunikationsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 01.08.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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