Sehr geehrte Ratsuchende,
in Anbetracht der mir vorliegenden Informationen und Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben und Abweichungen im Detail kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Sie ersetzt daher nicht eine individuelle, persönliche Beratung durch einen Anwalt.
Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, sollten Sie frühestmöglich 1&1 darauf hinweisen, dass diese unverzüglich nach Ablauf des gekündigten Vertrages den DSL-Port freizugeben hat. Dies sollten Sie mit der geschäftlichen Nutzung des Internetzugangs begründen und gegebenenfalls darauf hinweisen, dass 1&1 sich bei nicht erfolgter rechtzeitiger Freigabe Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig machen wird. Gleichzeitig sollten Sie den Wechsel mit Ihrem neuen Anbieter so abstimmen, dass dieser umgehend nach Vertragsende mit seinen Leistungen beginnen kann. Dies ist auch vor dem Hintergrund wichtig, dass 1&1 sich dann nicht darauf berufen kann, dass der Nutzungsausfall durch den neuen Anbieter verursacht wurde. Weiterhin haben Sie im Falle einer nicht rechtzeitig erfolgten Freigabe die Möglichkeit, dass Sie 1&1 das Verschulden auch durch Zeugnis des neuen Anbieters nachweisen können.
Sollte 1&1 den Port dann nicht freigeben, so besteht die Möglichkeit, dies im Wege eines Klageverfahrens und - um schnellstmöglichst zu Ergebnissen zu kommen - eines dem Klageverfahren vorgeschalteten einstweiligen Rechtschutzverfahrens
zu erzwingen.
Ich hoffe ich habe Ihnen mit meiner vorläufigen Einschätzung einen kleinen Überblick verschafft, und rege dazu an, bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion zu verwenden.
Sollten Sie eine umfassende anwaltliche Beratung wünschen, können Sie mich natürlich auch persönlich unter der unten angegebenen Email-Adresse kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Martin Pfeffer
Rechtsanwalt