Sehr geehrter Fragesteller,
Ihnen bleibt zunächst nichts anderes übrig, als an die Gemeinde einen förmliche und schriftliche Anfrage zur richten mit der Bitte um nähere Auskunft, also eine Konkretisierung des Sachverhalts. Nämlich, wer genau der Bauherr ist, aufgrund welcher kommunalrechtlichen bzw. baurechtlichen Grundlage, genaue Maße usw. Denn diesbezüglich sind Ihre Angaben - wohl aufgrund dieser fehlenden Fakten - wenig aussagekräftig.
Begründen Sie Ihr Auskunftsverlangen mit Ihrem sog. "berechtigten Interesse" als unmittelbar Betroffener/Beteiligter und verlangen Akteneinsicht nach § 29 VwVerfG und ggf. ein Anhörungsverfahren nach § 28 VwVerfG.
Sollte die Behörde dies verweigern, kann man Rechtsbehelfe gegen die Verweigerung prüfen.
Erteilt die Behörde Auskunft bzw. Akteneinsicht, wäre eine nähere Prüfung der nächste Schritt, ob ggf. ein anfechtbarer Verwaltungsakt zu Ihrem Nachteil vorliegt oder andere Rechtsmittel zivilrechtlicher oder baurechtlicher Art sinnvoll sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen