Sehr geehrte Fragestellerin,
dies sehen Sie richtig.
Der Prüfungsausschuss bestimmt demnach darüber, ob zumindest inhaltlich die Prüfung als bestanden gilt.
Hält dann der Vorsitzende weiter am Einspruch fest, wird die formelle Richtigkeit von dem Ministerium überprüft.
Ist die Prüfung danach als korrekt abgelaufen eingestuft, hat der Prüfling bestanden.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt
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