Sehr geehrter Ratsuchender!
Vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern.
Dieses Forum kann eine umfassende Beratung bei einem RA nicht ersetzen, jedoch eine erste rechtliche Einschätzung geben.
Ihren Fall verstehe ich wie folgt:
Sie haben keine Pauschalreise, sondern lediglich ein Ferienhaus in Italien bei einem holländischen Reisebüro bzw. Anbieter gebucht.
Dieses Ferienhaus entspricht tatsächlich jedoch nicht den gebuchten Standards.
Zunächst einmal ist fraglich, nach welchem Recht sich Ihre Buchung richtet. Hier kämen das italienische Recht als Recht der Belegenheit des Ferienhauses oder aber niederländisches Recht, als Recht des Anbieters, in Frage. Näheres müsste sich aus den dem Ferienhausmietvertrag zugrunde liegenden AGB ergeben.
Diese AGB liegen hier, zumindest derzeit, nicht vor.
Ihre Gewährleistungsansprüche dürften sich jedoch vollständig aus den Ihnen durch den Anbieter übersandten AGB in Verbindung mit dem beschreibenden Text hinsichtlich Lage und Ausstattung des Ferienhauses ergeben.
Ich darf daher um Übersendung dieser AGB und um Übersendung der Beschreibung des Ferienhauses bitten, damit geprüft werden kann, welche Rechte Ihnen zustehen und ob der Anbieter tatsächlich seine Pflichten durch das Angebot eines 10% - tigen Nachlasses auf den Reisepreis erfüllt hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Wibke Türk, Rechtsanwältinse oder den hinterlegten Kontaktdaten.
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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