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Diese Antwort ist vom 01.03.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Die Sache ist in der Tat verzwickt bzw. kompliziert. Wenn Sie nicht verheiratet sind, (dann gilt nämlich der Mann mit dem Sie verheiratet sind automatisch als Vater des Kindes), muss der Vater ihres Kindes vom Gericht festgestellt werden oder aber der entsprechende Mann muss die Vaterschaft anerkennen.
Wenn der Mann die Vaterschaft nicht anerkennt, bleibt Ihnen nur der Weg über die Feststellung der Vaterschaft durch das Gericht. Dazu müssen Sie aber den Namen und Vornamen sowie möglichst auch eine Anschrift des Mannes kennen. Wenn Sie das alles nicht wissen, wird Ihnen auch kein Gericht helfen können, weil man ja dann nicht weiß, gegen wen sich das Verfahren richten soll.
Eventuell können Sie über den Mobilfunkanbieter den Namen und eine Adresse erhalten. Eigentlich sollen nämlich auch Prepaid-Karten nur aktiviert werden, wenn ein Name und eine Anschrift registriert werden. Wenn die Angaben stimmen, haben Sie dann einen Anhaltspunkt um einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft bei Gericht durchführen zu können. Das Jugendamt muss Ihnen dabei auch helfen. Dieses hat dann vielleicht auch die Möglichkeit beim Mobilfunkanbieter die entsprechenden Daten zu erhalten.
Wenn ein Mann die Vaterschaft anerkennt, dann gilt das auch erst einmal als zutreffend. Ob derjenige Unterhalt zahlen kann oder nicht, spielt dann zunächst keine Rolle. Davon wäre jedenfalls Ihre Möglichkeit zum dauernden Aufenthalt nicht betroffen.
Rückfrage vom Fragesteller
01.03.2017 | 17:37
Hallo Herr Jörg,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort
aber was passiert
er ist hier abgemeldet - ich habe schon shop Vodafone gefragt die können mir gerade nicht helfen erst Jugendamt
er ins Ausland ohne Anschrift verzogen - was tun dann? kann er dann bestraft werden?
Er sagte ihm alles agal er fährt gegen wand da schulden.
Bitte helfen Sie mir.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
01.03.2017 | 18:38
In dem Shop des Mobilfunkanbieters können Sie sicher keine Auskunft erhalten. Das geht nur über die Zentrale des Unternehmens. Wenn Sie selbst dort anfragen, werden Sie sicher auch keine Auskunft erhalten. Das sollte in der Tat das Jugendamt machen. Wenn Ihr Kind geboren ist, können Sie beim Jugendamt eine Beistandschaft erhalten, es gibt dann beim Jugendamt einen Mitarbeiter, der Ihnen bei diesen Problemen hilft und insbesondere auch z.B. Anträge bei Gericht stellen kann.
Ich glaube noch nicht mal, dass der Mann tatsächlich ins Ausland verzogen ist, möglicherweise ist das nur eine Behauptung von ihm. Wenn Sie sonst keine Informationen über diesen Mann haben, dann bleibt Ihnen kein anderer Weg als der über den Mobilfunkanbieter.
Bestraft werden wird der Mann sicher nicht.
Wenn der Mann aber sowieso Schulden und kein Geld hat, dann kann er eigentlich auch die Vaterschaft anerkennen. Wenn er noch dazu tatsächlich im Ausland lebt, dann droht ihm ja ohnehin im Hinblick auf Unterhalt nichts. Vielleicht ist der Mann bereit, die Vaterschaft anzuerkennen, wenn er erkennt, dass ihm beim Unterhalt ja zunächst nichts passieren kann.