Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider reichen die Informationen nicht aus, um Ihre Frage abschließend zu klären.
Die Lage ist wie folgt:
Ist ein Bonus als Lohnbestandteil angesehen werden, so bleibt der Anspruch hierauf auch nach einer Kündigung bestehen. Lohnbestandteile sind bei einem Austritt immer zu zahlen. Die ist insbesondere der Fall, wenn der Bonus ohne weitere Voraussetzung oder zur Prämierung einer besonderen Arbeitsleistung gezahlt wird. Eine Möglichkeit der Rückforderung besteht hier nicht.
Auch wenn ein Bonus in gleicher Höhe an alle Mitarbeiter ohne Zusatzanforderungen ausgezahlt wird, sehe ich keine Möglichkeit den Bonus zurückzufordern, da dies schon dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen würde.
Ist der Bonus allerdings als Sonderzahlung für bestimmte Zwecke, wie z.B. die Betriebstreue, zu sehen, so wäre zu prüfen, ob dieser Zweck eingetreten ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kann theoretisch die Möglichkeit auf Rückforderung bestehen. Diese ist aber ausgeschlossen, wenn bei der Auszahlung bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass auf diese Leistung kein Anspruch bestand, weil z.B. die Voraussetzung nicht vorlag.
Alles in Allem halte ich es für sehr schwierig ohne vertragliche Regelung ausgezahlte Boni zurückzuerlangen.
Einzige Möglichkeit wäre meines Erachtens, dass dies ein einmaliger Bonus war und man darlegen könnte, dass die Auszahlung ein Versehen war und dass auf die Auszahlung kein Anspruch bestand. Dies halte ich für extrem schwierig und hierauf habe ich nach obiger Schilderung auch keine Anhaltspunkte.
Folglich halte ich eine Rückzahlung mangels vertraglich geregelter Voraussetzungen, auch zu Modalitäten für Rückforderungen, für sehr schwierig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
3. März 2022
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16:20
Antwort
vonRechtsanwältin Doreen Prochnow
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