Binationale Ehe mit Thailänderin
| 6. Juli 2022 12:48
| Preis:
145,00 € |
Beantwortet von
Guten Tag
Ich habe Fragen zum Thema Ehe mit Ausländern und auch zu Geschlechtsänderung auf Ausweispapieren.
Ganz unten fasse ich meine Fragen zusammen und füge auch noch Weitere hinzu, die mir im verlaufe einfallen.
Ich bin seit November 2021 mit einer Transfrau aus Thailand zusammen, wir haben uns hier in Deutschland kennengelernt und sie ist auch die ganze zeit schon hier.
Wir sind beide 24 Jahre alt und unterhalten uns auf Englisch.
Ich selber bin Student und meine Freundin ist aktuell hier in Deutschland nur mit einem Sprachvisum um Deutsch zu lernen.
Sie würde gerne hier in Deutschland bei mir bleiben und auch Arbeiten wollen, sie hat sogar schon ein paar Anfragen als Model bekommen, weil sie als solches schon im Ausland gearbeitet hat.
Deshalb haben wir uns überlegt zu Heiraten.
Es ist kein Familiennachzug geplant, ihre Familie ist zwar Thailändisch doch sie lebt in Japan, also eine eher internationale Familie.
Wir führen aktuell eine sexuell offene Beziehung, also unsere Sexualpartner wechseln auch gerne mal, aber das interessiert das Standesamt nicht und ist für eine Ehe rechtlich nicht relevant oder?
Wir wohnen auch getrennt in der selben Stadt (noch).
Da wir eigentlich eher ein lockeres Verhältnis haben, frage ich mich ob das wegen verdacht auf Scheinehe oder Zweckheirat (falls es da einen unterschied gibt) abgelehnt werden könnten.
Ich vermute eine Überprüfung ist bei Ehen mit Ausländern Standard und werden wir dann regelmäßig kontrolliert?
Auf Internet Seiten habe ich folgende Kriterien für Scheinehen gefunden,
Europäischen Rat Entscheidung 97/C 382/01 vom 4. Dezember 1997:
1. die fehlende Aufrechterhaltung der Lebensgemeinschaft,
2. das Fehlen eines angemessenen Beitrags zu den Verpflichtungen aus der Ehe,
3. die Ehegatten sind sich vor ihrer Ehe nie begegnet,
4. die Ehegatten machen widersprüchliche Angaben hinsichtlich ihrer jeweiligen Personalien (Name, Adresse, Staatsangehörigkeit, Beruf), die Umstände ihres Kennenlernens oder sonstiger sie betreffender wichtiger persönlicher Informationen,
5. die Ehegatten sprechen nicht eine für beide verständliche Sprache,
6. für das Eingehen der Ehe wird ein Geldbetrag übergeben (abgesehen von den im Rahmen einer Mitgift übergebenen Beträgen bei Angehörigen von Drittländern, in denen das Einbringen einer Mitgift in die Ehe gängige Praxis ist),
7. es gibt Anhaltspunkte dafür, daß ein oder beide Ehegatten schon früher Scheinehen eingegangen sind oder sich unbefugt in einem Mitgliedstaat aufgehalten haben.
Bei Punk 1 und 2 bin ich mir nicht sicher wie das definiert ist, bei Punkt 5 ist Englisch unsere gemeinsame Sprache und der Rest trifft nicht auf uns zu.
Wenn alles in Ordnung ist, welche Dokumente benötigen wir beide?
Wenn Sie mir das einmal separat für mich und meine Freundin aufschlüsseln könnten, auf wegen der Geschlechtsänderung.
Letztens war etwas dazu in der Tagesschau, vielleicht bei dem Thema nochmal warten und erstmals offiziell eine Gleichgeschlechtliche Ehe führen?
Falls sie bedenken haben, was würden Sie uns raten?
Würde es einen unterschied machen wenn wir zusammen leben würden oder eine „klassische" Beziehung führen würden? Vielleicht mache ich mir auch einfach zu viele Gedanken.
Was müssten wir an unserer Beziehung ändern um dem Gesetz genüge zu tun?
Oder alternativ, was meine Freundin machen könnte um hier dauerhaft in Deutschland zu leben und arbeiten zu dürfen?
Fragen:
1. Würde das überhaupt funktionieren, können wir überhaupt Heiraten wenn sie nur mit einem Sprachvisum hier ist?
1.1 Wenn nein, was könnten wir tun, was wäre eine Option für meine Freundin um in Deutschland dauerhaft leben zu können?
1.2 Wenn ja was für eine Art Aufenthaltserlaubnis erhält sie dann und müsste diese per Antrag regelmäßig verlängert werden wie bei einem Arbeitsvisum?
2. Dokumente
2.1 Welche Dokumente benötige Ich um eine Ausländerin zu heiraten
2.2 Welche Dokumente benötigt Sie um mich zu Heiraten
2.3 Offiziell wäre es ja eine Gleichgeschlechtliche Ehe könnte das zu Problemen führen, von der Ausländischen Seite aus? Hier in Deutschland gibt es hierbei ja keine Hürden mehr oder?
3. Würden wir eine Scheinehe oder Zweckehe mit unserem aktuellen Lebensstil/Art der Beziehung eingehen?
3.1 Hier kommt es ja auf die Definition von Lebensgemeinschaft und Ehelichen Pflichten an oder?
3.2 Was müssten wir ändern um eine rechtskräftige Ehe zu schließen.
3.3 Ist der offene Umgang mit dem Sexualleben ein Nachteil?
3.4 Wird nur am Anfang beim Verdacht auf Scheinehe Nachgeforscht oder gibt es regelmäßige Kontrollen, auch bei Ehen die anfangs nicht verdächtigt wurden?
4. Sind die Kriterien aus dem Jahr 1997 überhaupt noch gültig?
4.1 Wenn nein, welche Kriterien sind gerade Aktuell oder wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus?
5. Gleichgeschlechtliche Ehen sind ja seit 2017 erlaubt?
5.1 Sollte sie auf die Gesetzesänderung warten um ihr Geschlecht ändern zu lassen?
Einsatz editiert am 06.07.2022 13:45:53
Eingrenzung vom Fragesteller
6. Juli 2022 | 20:28
Guten Tag
Ich habe Fragen zum Thema Ehe mit Ausländern und auch zu Geschlechtsänderung auf Ausweispapieren.
Ganz unten fasse ich meine Fragen zusammen und füge auch noch Weitere hinzu, die mir im verlaufe einfallen.
Ich bin seit November 2021 mit einer Transfrau aus Thailand zusammen, wir haben uns hier in Deutschland kennengelernt und sie ist auch die ganze zeit schon hier.
Wir sind beide 24 Jahre alt und unterhalten uns auf Englisch.
Ich selber bin Student und meine Freundin ist aktuell hier in Deutschland nur mit einem Sprachvisum um Deutsch zu lernen.
Sie würde gerne hier in Deutschland bei mir bleiben und auch Arbeiten wollen, sie hat sogar schon ein paar Anfragen als Model bekommen, weil sie als solches schon im Ausland gearbeitet hat.
Deshalb haben wir uns überlegt zu Heiraten.
Es ist kein Familiennachzug geplant, ihre Familie ist zwar Thailändisch doch sie lebt in Japan, also eine eher internationale Familie.
Wir führen aktuell eine sexuell offene Beziehung, also unsere Sexualpartner wechseln auch gerne mal, aber das interessiert das Standesamt nicht und ist für eine Ehe rechtlich nicht relevant oder?
Wir wohnen auch getrennt in der selben Stadt (noch).
Da wir eigentlich eher ein lockeres Verhältnis haben, frage ich mich ob das wegen verdacht auf Scheinehe oder Zweckheirat (falls es da einen unterschied gibt) abgelehnt werden könnten.
Ich vermute eine Überprüfung ist bei Ehen mit Ausländern Standard und werden wir dann regelmäßig kontrolliert?
Auf Internet Seiten habe ich folgende Kriterien für Scheinehen gefunden,
Europäischen Rat Entscheidung 97/C 382/01 vom 4. Dezember 1997:
1. die fehlende Aufrechterhaltung der Lebensgemeinschaft,
2. das Fehlen eines angemessenen Beitrags zu den Verpflichtungen aus der Ehe,
3. die Ehegatten sind sich vor ihrer Ehe nie begegnet,
4. die Ehegatten machen widersprüchliche Angaben hinsichtlich ihrer jeweiligen Personalien (Name, Adresse, Staatsangehörigkeit, Beruf), die Umstände ihres Kennenlernens oder sonstiger sie betreffender wichtiger persönlicher Informationen,
5. die Ehegatten sprechen nicht eine für beide verständliche Sprache,
6. für das Eingehen der Ehe wird ein Geldbetrag übergeben (abgesehen von den im Rahmen einer Mitgift übergebenen Beträgen bei Angehörigen von Drittländern, in denen das Einbringen einer Mitgift in die Ehe gängige Praxis ist),
7. es gibt Anhaltspunkte dafür, daß ein oder beide Ehegatten schon früher Scheinehen eingegangen sind oder sich unbefugt in einem Mitgliedstaat aufgehalten haben.
Bei Punk 1 und 2 bin ich mir nicht sicher wie das definiert ist, bei Punkt 5 ist Englisch unsere gemeinsame Sprache und der Rest trifft nicht auf uns zu.
Wenn alles in Ordnung ist, welche Dokumente benötigen wir beide?
Wenn Sie mir das einmal separat für mich und meine Freundin aufschlüsseln könnten, auf wegen der Geschlechtsänderung.
Letztens war etwas dazu in der Tagesschau, vielleicht bei dem Thema nochmal warten und erstmals offiziell eine Gleichgeschlechtliche Ehe führen?
Falls sie bedenken haben, was würden Sie uns raten?
Würde es einen unterschied machen wenn wir zusammen leben würden oder eine „klassische" Beziehung führen würden? Vielleicht mache ich mir auch einfach zu viele Gedanken.
Was müssten wir an unserer Beziehung ändern um dem Gesetz genüge zu tun?
Oder alternativ, was meine Freundin machen könnte um hier dauerhaft in Deutschland zu leben und arbeiten zu dürfen?
Fragen:
1. Würde das überhaupt funktionieren, können wir überhaupt Heiraten wenn sie nur mit einem Sprachvisum hier ist?
1.1 Wenn nein, was könnten wir tun, was wäre eine Option für meine Freundin um in Deutschland dauerhaft leben zu können?
1.2 Wenn ja was für eine Art Aufenthaltserlaubnis erhält sie dann und müsste diese per Antrag regelmäßig verlängert werden wie bei einem Arbeitsvisum?
2. Könnte das Standesamt unsere Ehe Ablehnen?
2.1 Hier kommt es ja auf die Definition von Lebensgemeinschaft und Ehelichen Pflichten an oder?
2.2 Was müssten wir ändern um eine rechtskräftige Ehe zu schließen.
2.3 Ist der offene Umgang mit dem Sexualleben ein Nachteil?
2.4 Wird nur am Anfang beim Verdacht auf Scheinehe Nachgeforscht oder gibt es regelmäßige Kontrollen, auch bei Ehen die anfangs nicht verdächtigt wurden?