Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
Ohne genaue Kenntnis des vorliegenden Beschlusses fällt es mir schwer, eine Vollstreckbarkeit desselben anzunehmen. Vor dem Hintergrund der Beendigung der Schulausbildung sowie der Volljährigkeit der Tochter dürfte dies aber fruchtlos sein. Sie werden nicht umhin kommen, eine unterhaltsrechtliche Abänderungsklage zu erheben: Da die Tochter offenkundig derzeit keiner Ausbildung zielstrebig nachgeht, sind Sie zu keinem Unterhalt verpflichtet. Sobald sie allerdings die Ausbildung in angemessener Form weiter betreibt, lebt eine entsprechende Verpflichtung wieder auf.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de