Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider lässt sich Ihre Anfrage nicht so pauschal beantworten.
Grund hierfür ist, dass der Aufbau einer solchen Armatur/Cockpit theoretisch nach dem Geschmacksmustergesetz geschützt sein kann.
Insbesondere bei neueren Modellen können Sie grundsätzlich davon ausgehen, dass ein solcher Schutz besteht.
Aber auch was Oldtimer angeht, müsste dieses praktisch für jedes einzelne Modell geprüft werden.
Bei Verstößen könnte der Inhaber der Geschmacksmusterrechte Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung sowie Schadensersatz geltend machen.
Daher halte ich ihr Vorhaben leider für bedenklich. Bevor Sie dieses Geschäftsmodell weiter verfolgen, sollten Sie daher konkret und einzelfallbezogen prüfen lassen, ob Rechte bestehen, die verletzt werden könnten. Sofern dies der Fall ist, würde ich Ihnen empfehlen, die entsprechenden Modelle so nicht mehr zu vertreiben, sofern Sie nicht eine ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers haben.
Ich hoffe Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Ansonsten wünsche ich Ihnen noch einen angenehmen Freitagabend sowie ein erholsames Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen von der Nordsee
Dr.Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt