Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Frage beantworte ich wie folgt:
Sie können selbstverständlich mit dem Mann eine ganz normale Beziehung eingehen. Da Sie 16 Jahre alt sind, ist es vollkommen egal, wie alt Ihr (volljähriger) Partner ist. Aus strafrechtlicher Sicht kann grundsätzlich jede Person ab einem Alter von 14 Jahren mit einem Partner zusammen sein, der volljährig ist.
Um es noch ausdrücklich klarzustellen: Sie können selbstverständlich mit dem 30-jährigen Mann auch Geschlechtsverkehr haben, ohne dass er sich strafbar macht. Entscheidend ist nur, dass Sie freiwillig mit ihm zusammen sind und dass sämtliche sexuellen Handlungen mit Ihrem Einverständnis vorgenommen werden. Das gilt aber auch für eine Beziehung unter Erwachsenen.
Etwas anderes würde nur gelten, wenn es sich bei dem Mann beispielsweise um Ihren Lehrer handeln würde. Dann wären sexuelle Handlungen zwischen Ihnen für den Mann strafbar.
Ihre Information, dass eine 16-jährige maximal mit einem 21-jährigen zusammen sein darf, ist nicht zutreffend.
Auf das Besuchsrecht des Manns für seinen Sohn wird eine Beziehung zu Ihnen ebenfalls keine negativen Auswirkungen haben.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Bedarf können Sie selbstverständlich die kostenlose Nachfragemöglichkeit nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Cziersky-Reis
Rechtsanwalt
Alt-Moabit 62-63
10555 Berlin
Tel.: 030 / 397 492 57
Fax: 030 / 397 492 79
E-Mail: kontakt@kanzlei-cziersky.de
Diese Antwort ist vom 10. Dezember 2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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