Sehr geehrter Ratsuchender,
Voraussetzung für eine Einstellung (und damit erfolgreichen Bewerbung) ist, dass keine Vorstrafen vorliegen. Diese Voraussetzung liegt bei Ihnen nicht vor.
Daher eine erfolgreiche Bewerbung und Einstellung bei der Polizei nicht möglich, da Sie vorbestraft sind.
Möglicherweise wird dann eine Ausnahme von diesem Grundsatz gemacht, wenn die Vorstrafe sehr gering ist und die charakterliche Eignung von Ihnen von der Einstellungskommission gleichwohl bejaht wird - das ist immer eine Einzelfallentscheidung, so dass nicht verhergesagt werden kann, ob eine Vorstrafe in dieser Größenordnung noch als "gering" von der Kommission betrachtet wird.
Aber wenn es Ihr Traumberuf ist, sollten Sie eine Bewerbung trotzdem versuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg