Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Sie gewonnen haben, könnten Sie die Aufrechnung erklären und damit die Zahlung verweigern.
Wenn eine nicht bestehende Forderung absichtlich und mit Wissen des Nichtbestehen geltend gemacht wird, um umberechtigt Geld zu beziehen, wird das den Tatbestand des (zumindest versuchten) Betruges erfüllen können.
Anzeigen können Sie die Geschäftsführer, da diese die Gesellschaft nach außen hin vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Diese Antwort ist vom 01.04.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Und wenn ich nix verrechnen kann? Ist die Förderung nichtig weil Glücksspiel im Internet verboten ist?
Sehr geehrter Ratsuchender,
das ist so nicht ganz richtig, denn der Europäische Gerichtshof hat die deutschen Regelungen zum Glücksspiel-Monopol bereits für gesetzwidrig erklärt, stellt sich damit auch hinter private Anbieter wie Lottoland.
Da das EU-Recht noch keinen abschließende Regelung getroffen hat, kann von einer Illegalität keine Rede sei, da ja die offizielle Registierung erfolgt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg