Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1:
"Was soll/kann ich nun machen?"
Spedition anschreiben ob und wann das überwiesene Geld angekommen ist und wann mit einem Versand des Motorrades zu rechnen ist.
Sind Spedition und Verkäufer nicht identisch, zusätzlich beim Verkäufer nachfragen, was mit der Maschine geschehen ist.
Ferngeschäfte unter Einschaltung einer Spedition und gegen Vorkasse sind natürlich ein Vabanquespiel, wenn man die Seriösität des Verkäufers nicht geprüft hat.
Ist der Ihnen angegebene Liefertermin weit überschritten oder war das Motorrad extrem günstig, so dürfte Ihre Überschrift wohl bedauerlicherweise zutreffen.
Sollte es dann traurige Gewissheit werden, dass Sie Betrügern aufgesessen sind, so sollten Sie zunächst eine Strafanzeige unter Schilderung des konkreten Sachverhalts erstatten. Immerhin gibt es ja Anknüfungspunkte, um die Täter zu ermitteln (z.B. über die Kontonummer, wenn Sie nicht per western Union überwiesen haben/ Adresse der Spedition/ IP Adresse/etc.).
Eine Strafanzeige können Sie bei jeder deutschen Polizeidienststelle erstatten (§ 3 oder aber alternativ § 7 II Alt. 1 StGB
).
Fügen Sie Ihrer Anzeige alle vorhandenen Beweismittel bei, die Ihnen vorliegen, also inbesondere
-) Screenshot der Webseite mit dem konkreten Angebot
-) der bisher mit den Beteiligten geführte Schriftverkehr
-) Kontoverbindung der Gegenseite, Kopie Ihrer Abbuchung vom Konto
Sollten die Täter ermittelt werden können, so können Sie durch Akteneinsicht die Namen in Erfahrung bringen und zivilrechtlich gegen die Täter vorgehen.
Zudem sollten Sie Webseitenbetreiber von dem Vorgang unterrichten, damit diese die IP speichern können und den Anbieter vom Netz nehmen, damit kein weiterer Schaden entsteht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 21.06.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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21.06.2013
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17:25
Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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